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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich 

1. 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen uns und unseren Geschäftspartnern/Kunden und zwar für alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Sie sind Vertragsgrundlage und gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§ 13 BGB) und gewerblichen Kunden. 

Unsere AGB gelten ausschließlich. Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Käufers werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Im Einzelfall getroffene schriftliche individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber/Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Diese AGB gelten insbesondere auch für Verträge über den Verkauf und die Lieferung beweglicher Sachen. 

2. 

Bei Folge-, Ergänzungs-, und weiteren Verträgen, die im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag stehen, werden die vorbezeichneten Bestimmungen ebenfalls Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Angebot, Vertragsinhalt, Vertragsschluss 

1. 

Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag (die Bestellung) durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns bestätigt werden oder die Aufträge mit Zustimmung des Auftraggebers vereinbarungsgemäß ausgeführt werden. Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Lieferungen und Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Angebote die älter als sechs Wochen sind – ab Angebotsdatum gerechnet – verlieren ihre Gültigkeit allein durch den Zeitablauf. 

2. 

Etwaige mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail. Wir sind nicht zur Ausführung verpflichtet, bis der Auftraggeber oder sein Vertreter das Angebot in Textform schriftlich, per Fax oder per E-Mail angenommen hat. 

3. 

Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen oder anderen Beschreibungen (z.B. Maße, Farben, Gewicht, Konstruktionen und Formen, sonstige Werte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie sind keine garantierten Beschaffenheits- und Haltbarkeitsmerkmale, sondern 

Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Abweichungen durch die die Verwendung von dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird und die handelsüblich und/oder unwesentlich sind, behalten wir uns vor, ohne dass der Geschäftspartner daraus Ansprüche herleiten kann. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und/oder Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.


§ 3 Voraussetzungen für Montage- und Lieferleistungen, Mitwirkungspflicht des Kunden/Auftraggeber 

Der Kunde hat auf eigene Kosten Sorge dafür zu tragen, dass die Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. 

Der Kunde gestattet uns und etwaigen von uns beauftragten Dritten unbeschränkten Zugang zum Montageort soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist. 

Verletzt der Kunde schuldhaft seine Mitwirkungspflichten hat er uns hierdurch entstehende Mehrkosten zu erstatten. 


§4 Lieferdatum, Liefertermin, Ausführungsfristen 

1. 

Liefertermine und Ausführungstermine sind nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindliche Liefertermine oder Ausführungstermine bezeichnet werden. Ist ein solcher verbindlicher Liefer- oder Ausführungstermin nicht vereinbart, kann uns der Kunde 14 Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefer-, bzw. Ausführungstermins zur Lieferung/Ausführung binnen einer angemessenen Frist auffordern. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem transportbeauftragten Dritten. 

2. 

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager auf Rechnung des Kunden, auch wenn Transporte mit unseren eigenen Transportmitteln vereinbart sind. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, obliegt uns die Wahl des Transportmittels. 

3. 

Werden zur Einhaltung von Liefer- und/oder Ausführungsterminen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig von diesem vorgenommen, verlängern sich die Liefer- und/oder Ausführungstermine um den Zeitraum der vom Auftraggeber schuldhaft verursachten Verzögerung. 

4. 

Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung/Ausführung oder für Liefer- und/oder Ausführungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material und – oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Behindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem 

Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung oder Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. 

5. 

Bei Lieferung ohne Montage gilt der Liefertermin als eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk bzw. unser Lager oder das des Lieferanten verlassen hat oder wir die Abhol- oder Versandbereitschaft angezeigt haben. Bei Lieferung mit Montage gilt der Liefertermin als eingehalten, wenn der Ausführungsbeginn innerhalb des vereinbarten Ausführungstermines erfolgt. 

6. 

Im Falle eines Lieferverzuges ist der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, die er uns nach Eintritt des Lieferverzuges gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen 

1. 

Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Gemäß § 632 a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem zu erwartenden Zeitaufwand und dem Wert der zu beschaffenden Materialien. Sie beläuft sich auf mindestens 30 % der Auftragssumme. 

2. 

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum. Skonto muss gesondert und ausdrücklich vereinbart sein. 

3. 

Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer geht zulasten des Auftraggebers. 

4. 

Wir sind zur Arbeitseinstellung berechtigt, wenn der Kunde eine fällige Abschlagszahlung nicht begleicht und wir dem Kunden erfolglos eine Nachfrist für die Zahlung gesetzt haben. 

5. 

Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung uns gegenüber aufrechnen. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Unternehmer ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Unternehmers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

6. 

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, z.B. durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nicht der Kunde volle Zahlung oder entsprechende Sicherheit leistet. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigung) kann der Rücktritt sofort erklärt werden; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleibt unberührt. Ist die Lieferung bereits erfolgt, wird der gesamte Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig. 

7. 

Für den Verzugseintritt, die Rechtsfolgen desselben und die Höhe etwaiger Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 6 Stundensätze für Regiearbeiten, Zusatzarbeiten, Unterbrechungen und Verzögerungen 

Für Arbeiten auf besondere Anordnung, unvorhergesehene und unverschuldete Zuarbeiten sowie weitere Arbeiten aufgrund von Verzögerungen/Unterbrechungen, welche nicht aus unserem Verantwortungsbereich stammen, gelten die im Angebot aufgeführten Stundensätze. 


§ 7 Eigentumsvorbehalt 

1. 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) vor. 

2. 

Ist der Kunde Unternehmer, gilt unser Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer bestehenden Forderungen. 

3. 

Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Solange keine Montage der Vorbehaltsware erfolgt, verpflichtet sich der Kunde diese gesondert aufzubewahren und auf Verlangen den Aufbewahrungsort mitzuteilen und für uns oder unseren Beauftragten zugänglich zu halten und das Betreten des Grundstückes/Gebäudes zu gestatten und zu ermöglichen. 

4. 

Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises sind wir berechtigt die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 

5. 

Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen, wird der Kunde diese unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns umgehend darüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde uns gegenüber. 

6. 

Ist der Kunde Unternehmer, verwahrt dieser die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Bis zum Eigentumsübergang hat der Unternehmer die Komponenten zu warten und angemessen zum Neuwert gegen Brand-, Diebstahl-, Wasser-, Vandalismusschäden und die sonst üblichen Risiken zu versichern. Der Unternehmer tritt schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Sofern die Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Unternehmer hiermit den 

Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an uns zu leisten. Unsere weitergehenden Ansprüche bleiben unberührt. 

7. 

Ist der Kunde Unternehmer, wird die Verbindung, Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch den Unternehmer stets für uns vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Unternehmers an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware setzt sich an der verbundenen, verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verbunden, verarbeitet oder umgebildet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verbindung, Verarbeitung oder Umbildung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen so verbunden, verarbeitet oder vermischt wird, dass wir unser Eigentum verlieren. Der Unternehmer verwahrt die neuen Sachen für uns. Für die Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder Vermischung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren. 


§ 8 Abnahme 

1. 

Wir haben Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme der Vertragsleistung nach Fertigstellung. 

2. 

Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. 

3. 

Findet keine förmliche Abnahme statt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Fertigstellungsmitteilung durch uns als abgenommen, sofern nicht innerhalb dieser Frist eine Abnahme unter Angabe mindestens eines mangels verweigert wird. 

4. 

Hat der Auftraggeber die Leistung bereits in Benutzung genommen, so gilt in diesem Fall die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen ab Inbetriebnahme als erfolgt. Als Inbetriebnahme gilt auch eine vorläufige oder probeweise Inbetriebsetzung. 

5. 

Mängel, die die vertraglich vereinbarte Tauglichkeit der errichteten Anlage nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. 


§ 9 Gewährleistung, Mängelansprüche, Verjährung 

1. 

Sofern der Kunde Verbraucher ist, stehen diesem bei Mängeln der gelieferten Ware die gesetzlichen Rechte zu. 

2. 

Ist der Kunde Unternehmer setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von einer Woche erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Unternehmer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab 

Lieferung in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Unternehmer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, so ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 

3. 

Ist der Kunde Unternehmer, sind wir zunächst zur nach Erfüllung bzw. Nachbesserung – zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache innerhalb einer angemessenen Frist als Ersatz – nach eigener Wahl berechtigt. 

4. 

Der Kunde als Unternehmer darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine zur fachgerechten reparaturqualifizierenden Fachfirma warten und instand halten lassen. Der Kunde stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten erhalten. 

5. 

Ist der Kunde Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Handelt es sich um einen Kaufvertrag mit Montage, so beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. 

6. 

Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Ablieferung bzw. ab Abnahme, sofern eine solche vereinbart ist. 

7. 

Für Beschädigungen der Leistungen und Lieferungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgemäßen Gebrauch und/oder natürlicher Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt insbesondere für alle elektrischen/mechanischen Teile. 

8. 

Können aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die notwendigen Nacherfüllungsarbeiten nicht sofort nach Auftreten des mangels ausgeführt werden, insbesondere weil 

– der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin nicht gewährt 

– sich herausstellt, dass es sich um ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen 

handelt, da objektiv kein Mangel vorliegt, 

gehen hierdurch bedingte Mehraufwendungen zulasten des Auftraggebers sowie auch die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Ausweitung des mangels entstehen. 

Für die vorgenannten Mehraufwendungen gelten die im Angebot vereinbarten Stundensätze. Gleiches gilt für einen etwaig gewünschten vor Ort Service. 

9. 

Schlägt die Nacherfüllung mehrfach fehl (in der Regel zweimal) oder befinden wir uns mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug, kann der Auftraggeber nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung mit erfolglosem Fristablauf das Recht auf Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz nach den entsprechenden Regeln geltend machen. 


§ 10 Haftung 

1. 

Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und erlaubte Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt wird nach Maßgabe dieses Paragrafen eingeschränkt. 

2. 

Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur 

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit 

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schadens begrenzt. 

3. 

Die sich aus Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware bzw. Leistung übernommen haben. Gleiches gilt für Ansprüche der Kunden/Auftraggeber nach dem Produkthaftungsgesetz. 

4. 

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. 

5. 

Soweit der Hersteller der gelieferten Waren bzw. der Hersteller von Bestandteilen solcher Waren Garantieversprechen (etwa eine Produktgarantie oder eine Leistungsgarantie) abgibt, können aus solchen Garantieversprechen des Herstellers gegenüber uns als Lieferanten bzw. Auftragnehmer keinerlei Rechte hergeleitet werden. Solche Garantieversprechen binden uns nicht. Etwaige Garantieansprüche sind direkt gegenüber dem Herstellerunternehmen geltend zu machen. 


§ 11 Erfüllungsort und Rechtswahl 

1. 

Erfüllungsort für alle Zahlungen ist unser Unternehmenssitz. 

2. 

Das Zustandekommen des Vertrages und seine Durchführung sowie für die beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Regelungen sowie unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Vertrags- bzw. Rechtsordnung, insbesondere des UN Kaufrechts, Anwendung.

 

§ 12 Schlussbestimmungen 

1. 

Sollte eine der vorstehenden Regelungen - gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

2. 

Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen. 

3. 

Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

Stand: August 2024 

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

(Firmenname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis über die Rücksendung erbracht haben.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

An: [Firmenname, Adresse, E-Mail-Adresse]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

- Bestellt am: _____________

- Erhalten am: _____________

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________

Datum: __________

 

§ 14 Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) verarbeitet.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

 

§ 15 Versand, Lieferbedingungen & Versandkosten

Der Versand erfolgt in der Regel mit DHL oder einem vergleichbaren Dienstleister.

Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht anders angegeben, 2-5 Werktage ab Zahlungseingang.

Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen pauschal 6,50€ pro Bestellung.

Der Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands und auf Anfrage nach Österreich.

Eine Selbstabholung im Ladengeschäft ist nach Terminvereinbarung möglich.

 

§ 16 Zahlungsarten

In unserem Online-Shop stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

 - PayPal

 - Vorkasse per Überweisung

 - Kreditkarte (Visa, MasterCard)

 - SEPA Lastschrift

 - Giropay

 - ggf. weitere auf Anfrage

 

§ 17 Informationen zum Vertragsschluss (Verbraucherinformationen nach EGBGB)

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit korrigieren.

Die AGB können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden.

 

§ 18 Rücksendungen / Reklamationen

Bitte kontaktieren Sie uns vor einer Rücksendung unter

? Webshop@naehtechnik.eu,

damit wir die Rückgabe oder den Umtausch schnellstmöglich abwickeln können.

Retouren senden Sie bitte an:

NTH Nähtechnik Heiligenstadt

Johann-Christoph-Lovis-Allee 8

37308 Heilbad Heiligenstadt

Die Ware sollte, wenn möglich, in der Originalverpackung zurückgesendet werden.

 

§ 19 Ausschluss bzw. Einschränkung des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

Waren, die versiegelt geliefert wurden und deren Versiegelung entfernt wurde,

Sonderanfertigungen oder speziell bestellte Ersatzteile,

Waren, die nach Kundenspezifikation angepasst wurden.

  

§ 20 Kundenservice

Für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung.

E-Mail: werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter Webshop@naehtechnik.eu

Oder nach Absprache vor Ort in unserem Ladengeschäft in Heilbad Heiligenstadt.